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Steuerberatung

Eine vorausschauende Planung und langfristige Strategien sichern Ihre Zukunft!

Die ständig sich ändernde Steuergesetzgebung macht eine vorausschauende Planung und eine langfristige Strategie essentiell. Aufgrund der Komplexität unseres Steuersystems ist eine umfassende Betrachtung aller relevanten Steuerarten – wie Ertragssteuern, Verbrauchssteuern und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer – notwendig, um die Steuerlast unserer Mandanten zu minimieren. Auch der Einbezug von Handels-und Umwandlungsrecht sowie ein Blick auf Sozialversicherung. Rechtliche Wirkungen sind wichtige Faktoren. Eine eindimensionale Betrachtung reicht dafür nicht aus.

Unternehmenszyklus

Unser Wissen für alle Lebenszyklen Ihres Unternehmens

Unsere Steuerberatung begleitet Ihr Unternehmen in allen Phasen: von der Gründung oder Übernahme, über die Betriebsphase, bei Umstrukturierungen wie Fusionen und Abspaltungen, bis hin zur Unternehmensnachfolge oder dem Verkauf. Wir bieten umfassende Beratung zu allen steuerlichen Aspekten, die in diesen verschiedenen Stadien relevant sind.

Die nachstehenden Themen stehen dabei regelmäßig im Zentrum unserer Beratungen:

  • optimale Rechtsformwahl
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Nutzung von privaten und/oder betrieblichen Verlustvorträgen
  • Vermeidung oder aktive Begründung von Betriebsaufspaltungen
  • besondere Gestaltungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften
  • Gestaltungsalternativen bei Immobilien
  • Beteiligung von Familienangehörigen in Gesellschaften oder über stille oder atypisch stille Gesellschaften
  • Finanzierungen

Jahresabschlussarbeiten

Von einfachen Überschussrechnungen bis zu komplexen konsolidierten Jahresabschlüssen

Die Erstellung von Jahresabschlüssen für Freiberufler, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften bildet einen zentralen Teil unserer Dienstleistungen. Wir decken das gesamte Spektrum ab – von einfachen Überschussrechnungen bis zu komplexen konsolidierten Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Diese werden sowohl nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 290 ff HGB) als auch nach internationalen Standards (IFRS) für verschiedene Zwecke wie Finanzierung und Konzernrechnungslegung erstellt. Dabei berücksichtigen wir handels- und steuerrechtliche Gestaltungsspielräume, einschließlich Bilanzierung, Bewertungen, Abschreibungen, Rückstellungen und Ausübung von Wahlrechten im Rahmen aktiver Bilanzpolitik.

Zusätzlich fertigen wir Sonder- und Ergänzungsbilanzen an, die das steuer- und handelsrechtliche Ergebnis überleiten und die betrieblichen Steuererklärungen vorbereiten. Auf Anfrage führen wir auch eingeschränkte Prüfungen oder Plausibilitätsbeurteilungen durch und erstellen darüber Berichte. Neben den Jahresabschlüssen erledigen wir auch alle unterjährigen steuerlichen Erklärungen und Meldungen termingerecht.

Und all das immer ausgerichtet nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Betriebsprüfungen

Ihren individuellen Interessen widmen wir unsere besondere Aufmerksamkeit

Wir widmen der Betreuung von Betriebsprüfungen unserer gewerblichen Mandanten besondere Aufmerksamkeit. Unser Ziel ist es, die materiellen Interessen des Mandanten effektiv zu vertreten, während wir gleichzeitig darauf abzielen, streitige Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten zu vermeiden. Diese Balance aus Vertretung und Vermeidung von Konflikten ist zentral für unsere Strategie in Betriebsprüfungen.

Steuererklärungen

Individuelle Beratung

Die privaten Steuererklärungen der Freiberufler, Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, etc. sind in den seltensten Fällen losgelöst von den entsprechenden Unternehmen zu sehen. Unsere Beratung umfasst daher auch die Analyse von Zusammenhängen, das Aufzeigen von Risiken und das Beraten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast. Dies gilt auch für die Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen, bei denen wir Verbesserungsmöglichkeiten und Alternativen aufzeigen. Zudem gehört die Prüfung von Steuerbescheiden und das Führen von Rechtsbehelfen zu unseren standardmäßigen Leistungen, um eine umfassende steuerliche Betreuung zu gewährleisten.
Erforderlichenfalls vertreten wir unsere Mandanten auch vor dem Finanzgericht.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steueränderungen führten zu deutlichen Steuererhöhungen

Aufgrund der Steueränderungen der letzten Jahre, die zu deutlichen Erhöhungen der Steuer- und Abgabenlast geführt haben, und weiterer bevorstehender Änderungen steigt der Beratungsbedarf bei Erbschaft- und Schenkungsteuer kontinuierlich. Eine vorausschauende Planung und Gestaltung unter Berücksichtigung der familiären und betrieblichen Umstände ist entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und optimale steuerliche Vorteile zu nutzen.
So können wir in vielen Fällen steuerneutrale Übertragungen von (Familien-) Unternehmen erreichen.